Urteil: Fahrerlaubnis in Deutschland darf verweigert werden
Wie die deutsche Anwaltshotline berichtet, war einem Autofahrer seine deutsche Fahrerlaubnis wegen Trunkenheit im Straßenverkehr in zwei Fällen per Gerichtsurteil entzogen und für die Wiedererteilung eine Sperrfrist von zwölf Monaten verhängt worden. Einen Antrag auf Wiedererteilung nahm er zurück, nachdem eine medizinisch-psychologische Untersuchung zu dem Ergebnis gekommen war, es sei zu erwarten, dass er auch in Zukunft Fahrzeuge unter Alkoholeinfluss führen werde.
Plötzlich aber besaß der Mann einen polnischen Führerschein, der nach Auskunft der dortigen Fahrerlaubnisbehörde auf der Grundlage eines deutschen Führerscheins in einen polnischen umgeschrieben und umgetauscht worden war. Der sei auch auf deutschen Straßen gültig, denn nach der europäischen Führerscheinrichtlinie obliege es allein dem Ausstellerstaat, die Gültigkeit des Führerscheins zu prüfen, erklärte der Fahrer. Und das hätten die polnischen Behörden offenbar getan - wenn auch mit einem falschen Ergebnis, an das die deutschen Behörden nunmehr aber gebunden seien.
Der Europäische Gerichtshof erkennt die dem deutschen Recht zugrunde liegende Systematik des Entzugs der Fahrerlaubnis und Verhängung einer Sperrfrist ausdrücklich an. Zumal es im Falle des für die deutschen Behörden offensichtlichen Alkoholikers das Interesse der Allgemeinheit an der Sicherheit des Straßenverkehrs zu wahren gilt. (ar/nic)
Peter Schwerdtmann Letzte Änderung: 04.06.2009
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