Urteil: Fahrradfahrer trägt bei Kollision mit Fußgänger mehr Verantwortung
Im vorliegenden Fall hatte ein Radfahrer zu später Stunde einen Fußgänger angefahren und war dabei gestürzt. Er gab an, er habe trotz Fahrradlichts den Nachschwärmer in der Dunkelheit kaum ausmachen können, weil dieser einen tiefschwarzen Trainingsanzug trug. Trotzdem sahen die Berufungsrichter die Verantwortung voll beim Radfahrer, erklärte die Deutsche Anwaltshotline.
Ein Radler ist verpflichtet, immer auf Sicht zu fahren und auf die Fußgänger in jedem Fall Rücksicht zu nehmen. Auf ein solches pflichtgemäßes Verhalten des Bikers habe andererseits der seine Nase putzende Fußgänger voll vertrauen dürfen. (ampnet/nic)
Peter Schwerdtmann Letzte Änderung: 09.10.2009
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