Urteil: Falsche Autofarbe ist ein erheblicher Sachmangel
Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline berichtet, handelte es sich bei dem umstrittenen Pkw um einen aus den USA importierten Chevrolet Corvette. Obwohl das Fahrzeug laut Vertrag eine Lackierung in "Blue Metallic" aufweisen sollte, war es bei der Auslieferung schwarz. Daraufhin verweigert der Käufer die Annahme des Wagens und die Zahlung des vereinbarten Kaufpreises von rund 55 000 US-Dollar.
Zu Recht, wie die Bundesrichter urteilten. Entgegen der vor Gericht vertretenen Ansicht der Verkäuferin stellte die Lieferung einer schwarzen statt einer blauen Corvette eine erhebliche Pflichtverletzung dar. Und zwar auch dann, wenn - wie im vorliegenden Fall - vom Käufer zunächst im Verkaufsgespräch auch eine andere als die blaue Fahrzeugfarbe in Betracht gezogen wurde. Erbringt bei einem gegenseitigen Vertrag der Schuldner eine fällige Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß, so darf der Gläubiger, wenn er dem Schuldner erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung bestimmt hat, vom Vertrag zurücktreten, stellte der BGH noch einmal klar. (ampnet/jri)
Peter Schwerdtmann Letzte Änderung: 25.02.2010
Leser dieser News interessierten sich auch für folgende Themen:
- Urteil: Schadenteilung bei ungeklärtem Auffahrunfall
- Urteil: Dienstwagen muss mit dem Einkommen versteuert werden
- Urteil: Familien-Auto ist immer Hausrat
- Ausbuchen der Mautstrecke im Internet nicht ohne Risiko
- Urteil:Familien-Auto ist immer Hausrat


