Urteil: Flug-Umbuchung wider Willen ist eine Nichtbeförderung
Die betreffende Fluggesellschaft wurde zur Zahlung von 1200 Euro nebst Zinsen verurteilt. Obwohl der Kläger und seine Familie sich rechtzeitig mit gültigen Tickets zu ihrem Rückflug einfanden, wurden sie zu Gunsten anderer, wegen eines Anschlussfluges besonders eiliger Passagiere nicht mitgenommen und einfach auf die nächste Maschine umgebucht. Die startete aber wegen eines technischen Defekts erst Stunden später. Wodurch den Betroffenen und den sie abholenden Bekannten am Zielflughafen Düsseldorf erhebliche Mehrkosten entstanden.
Die Fluggesellschaft wollte die Mehrkosten nicht zahlen, weil die sie dazu verpflichtende Verordnung zum Zeitpunkt der Buchung noch gar nicht gültig gewesen sei. Die Richter urteilten allerdings anders, da die Verordnung zum Zeitpunkt der unfreiwilligen Umbuchung bereits in Kraft war, erklärte die deutsche Anwaltshotline. (ampnet/nic)
Peter Schwerdtmann Letzte Änderung: 28.09.2009
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