Urteil: Geld zurück bei quietschenden Bremsen
In dem vorliegenden Fall hatte die Klägerin ein Fahrzeug im Wert von rund 75 000 Euro erworben. Nach einigen Wochen bemerkte sie bei Nässe wiederholt ein Quietschen der Bremsen. Dieses ließ erst nach 15 bis 20 Minuten Fahrt nach. Um das Problem zu beheben, gab sie das Fahrzeug in einem Zeitraum von acht Monaten fünf Mal zu Reparaturversuchen in die Werkstatt. Auch nach diesen Werkstattbesuchen trat immer noch ein deutliches Quietschen der Bremsen auf. Deshalb verlangte die Klägerin eine Rückabwicklung des Kaufvertrags.
Das Oberlandesgericht Schleswig stimmte der Klägerin zu. Nach Ansicht des Gerichts stellen quietschende Bremsen zwar nur einen Komfortmangel dar, weder Sicherheit noch Funktion sind davon beeinträchtigt. Dennoch kann eine solche Beeinträchtigung einen erheblichen Sachmangel für den Käufer darstellen. Bei einem sehr wertvollen Fahrzeug darf der Käufer erwarten, dass ein solcher Mangel nicht auftritt, erklärte der ADAC. (ar/nic) Letzte Änderung: 28.11.2008
Leser dieser News interessierten sich auch für folgende Themen:
- Alfa Romeo Mito erfüllt ab sofort Euro 5
- Ford-Mitarbeiter packen 1542 Päckchen für Kinder in Not
- Neues Mini Cabrio kommt im März 2009
- Die Wochenvorschau von Auto-Reporter am 28.11.2008
- Fahrbericht Volkswagen Passat Variant 2.0 TDI: Platz und Komfort


