Urteil: Geringer Mehrverbrauch ist kein Sachmangel
Der Wert des Neuwagens werde durch eine solche Abweichung nur unerheblich gemindert, eine Rückabwicklung des Vertrages sei in diesen Fällen unverhältnismäßig. Das berichtet die Zeitschrift "BGH-Report" aus Köln.(ar/nic) Letzte Änderung: 13.10.2007
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