Urteil: Geringeres Schmerzensgeld ohne Schutzkleidung
Im vorliegenden Fall trug der Biker an den Beinen keine geeignete Schutzkleidung und hatte so Verletzungen erlitten. Das Gericht ging von einem "Verschulden gegen sich selbst" aus. Ein solches liegt nach der Rechtsprechung dann vor, wenn ein "ordentlicher und verständiger Mensch" die nötige Sorgfalt außer Acht lässt, um sich vor einem Schaden zu schützen. Nach Ansicht des Gerichts geht jeder, der ohne ausreichende Schutzausrüstung Motorrad fährt, bewusst ein erhöhtes Verletzungsrisiko ein. Das wurde bei der Bemessung des Schmerzengeldes berücksichtigt, denn mit passender Schutzkleidung hätten die Verletzungen vermindert oder vermieden werden können. (ampnet/nic)
Peter Schwerdtmann Letzte Änderung: 25.09.2009
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