Urteil: Händler muss Ersatzreifen stellen
Im entschiedenen Fall verlangte ein Käufer nach 15 000 gefahrenen Kilometern vom Händler andere Pneus, da die Reifen porös waren und das bei neuwertigen Reifen nicht so schnell auftreten dürfe. Der Händler wollte die Reifen aber erst untersuchen lassen. Und dazu sollten die Räder abmontiert und zum Hersteller geschickt werden. Ersatzreifen wollte er dem Kunden nicht zur Verfügung stellen. (ampnet/nic) Peter Schwerdtmann Letzte Änderung: 05.10.2009
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