Urteil: Händler muss Ersatzreifen stellen

Reklamiert der Kunde in den ersten sechs Monaten nach dem Kauf eines Neuwagens die Reifen, darf der Händler diese zur Untersuchung zwar abmontieren, muss dann aber auch unentgeltlich Ersatzreifen zur Verfügung stellen, urteilte das Landgericht Braunschweig (Az. 4 S 385/04).

Im entschiedenen Fall verlangte ein Käufer nach 15 000 gefahrenen Kilometern vom Händler andere Pneus, da die Reifen porös waren und das bei neuwertigen Reifen nicht so schnell auftreten dürfe. Der Händler wollte die Reifen aber erst untersuchen lassen. Und dazu sollten die Räder abmontiert und zum Hersteller geschickt werden. Ersatzreifen wollte er dem Kunden nicht zur Verfügung stellen. (ampnet/nic) Peter Schwerdtmann Letzte Änderung: 05.10.2009









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