Urteil: Hülle mit Aufschrift "Mutterpass" ersetzt keinen Sonderparkausweis
Die Frau weigerte sich, für die Abschleppkosten in Höhe von 173,30 Euro aufzukommen. Ihr bewusster Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung sei auf ihre "gesundheitliche Notlage" zurückzuführen gewesen. Und im Übrigen diskriminierten die auf Gehbehinderte und Blinde beschränkten Sonder-Parkbestimmungen ohne sachlichen Grund hochschwangere Frauen wie sie, meinte sie.
Laut Sozialgesetzbuch werden nur solche Personen als behindert eingestuft, die mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher am Leben in der Gesellschaft auf Dauer nur noch beschränkt teilhaben können. Davon könne selbst bei hochschwangeren Frauen keine Rede sein - zumindest nicht generell. (ar/nic)
Peter Schwerdtmann Letzte Änderung: 14.08.2009
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