Urteil: Mehrfaches Schwarzfahren endet im Gefängnis
Nach Mitteilung der Deutschen Anwaltshotline wurden im vorliegenden Fall einem Mann, der von den Kontrolleuren in der Stuttgarter Straßenbahn dreimal ohne einen gültigen Fahrschein im Wert von jeweils 1,65 Euro gestellt wurde, die gesetzliche Mindeststrafe von je einem Monat Freiheitsstrafe zugesprochen. Die Richter betonten, aus dem verfassungsrechtlichen Gebot eines der Schuld angemessenen Strafens ergäbe sich nicht, dass eine Freiheitsstrafe erst ab einer bestimmten Schadenhöhe in Betracht käme. Vielmehr müsse sich die Strafzumessung am Einzelfall orientieren. Mehrfach vorbestrafte oder bewährungsbrüchige Täter müssen nach dem Stuttgarter Urteilsspruch mit härteren Sanktionen rechnen. (ampnet/nic) Peter Schwerdtmann Letzte Änderung: 06.10.2009
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