Urteil: Mit acht Flensburg-Punkten zur MPU

Mit 18 Punkten in Flensburg muss ein Autofahrer im Normalfall seinen Führerschein abgeben und eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) absolvieren. Laut ADAC kann es auch bei weit weniger Punkten vorkommen, dass der Fahrer ohne Vorwarnung zur MPU geschickt wird. Weigert sich der Fahrer, wird ihm der Führerschein solange entzogen, bis er ein positives Untersuchungsergebnis vorlegen kann.

Ein Münchner hatte innerhalb von neun Monaten dreimal die zulässige Höchstgeschwindigkeit missachtet und dafür insgesamt acht Punkte in der Verkehrssünderkartei kassiert. Der Autofahrer hatte bis dahin noch keinen Punkt in Flensburg. Im Regelfall würde er vom Landratsamt nur eine schriftliche Verwarnung bekommen, die ihn auf sein hohes Punktekonto aufmerksam macht und auf mögliche Aufbauseminare zum Punkteabbau hinweist. Stattdessen ordnete die Verkehrsbehörde zusätzlich die sofortige Teilnahme an der MPU mit der Begründung an, dass die wiederholten Verkehrsverstöße den Schluss zulassen, dass dem Autofahrer die nötige Einsicht in die Gefährlichkeit des zu schnellen Fahrens fehlt. Dieser Ansicht schloss sich auch das Verwaltungsgericht (VG München, DAR 07, 167) an.

Bei der letzten größeren Änderung 1999 wurde festgeschrieben, dass ein Verkehrsteilnehmer nur dann bei Erreichen von 18 Punkten als ungeeignet anzusehen ist, wenn er bei acht Punkten eine schriftliche Verwarnung und bei 14 Punkten durch die Teilnahme am Aufbauseminar nachhaltig gewarnt wurde. Fehlt eine dieser Maßnahmen, ist der Punktestand zu reduzieren, um den Betroffenen vor dem Führerscheinverlust zu bewahren, erklärte der Automobilclub. Dieses System wrde jedoch entwertet, wenn die MPU bei wiederholten Tempoverstößen, unabhängig vom Punktestand, angeordnet werden könne. (ar/nic) Letzte Änderung: 03.04.2007









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