Urteil: Rote Kennzeichen beim Oldtimer nicht zum Tanken nutzen
Der Besitzer eines General Motors-Oldtimers mit rotem Kennzeichen zu einer Ordnungsstrafe von 50 Euro verurteilt worden, weil er mit seinem Wagen nur zum Tanken gefahren ist. Wer sich ein steuerbegünstigtes rotes Kennzeichen an seinen Oldtimer schraubt, darf den Wagen allein für Probe- und Überführungsfahrten sowie für Fahrten im Zusammenhang mit organisierten Oldtimerveranstaltungen benutzen und dabei auch tanken, erklärte die Anwaltshotline. Um den Wagen warten zu lassen, darf man außerdem noch in die Werkstatt fahren. Laut Urteilsspruch umfasst der Begriff Wartung aber gerade nicht das Tanken. (ampnet/nic) Peter Schwerdtmann Letzte Änderung: 21.12.2009
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