Urteil: Schadenteilung bei ungeklärtem Auffahrunfall
Im vorliegenden Fall behauptete die Frau, der Zusammenstoß sei auf ein verkehrswidriges Verhalten des Fahrers vor ihr zurückzuführen. Der sei plötzlich auf die linke Fahrspur gewechselt und habe dabei ihr Fahrzeug übersehen. Der Unfallgegner behauptete aber, dass er bereits längere Zeit auf der linken Fahrspur gewesen sei und nur wegen des vor ihm befindlichen Verkehrs kurzzeitig abbremsen müsste, wobei die Frau aus Unachtsamkeit aufgefahren sei.
Wer von beiden Recht hat, ließ sich in der Beweisaufnahme vor Gericht trotz eines Gutachtens nicht klären, informierte die Deutsche Anwaltshotline. Deshalb entschieden die Richter auf eine Teilung des Schadens. (ampnet/nic)
Peter Schwerdtmann Letzte Änderung: 20.02.2010
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