Urteil: Schwere Offroader können noch als Lkws eingestuft werden
Sie sollte statt 172 Euro jetzt jährlich 820 Euro Kraftfahrzeugsteuer zahlen. Die Richter hatten erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Steuerbescheids, der, entgegen der gültigen EU-Richtlinien zum Verkehrsrecht, einen schweren Geländewagen als Pkw einstufe und die Kraftfahrzeugsteuer nach Hubraum und Emission bemesse. Im konkreten Fall sei die erheblich günstigere Besteuerung nach Gewicht für Nutzfahrzeuge anzuwenden. Zwar habe der deutsche Gesetzgeber durch Aufhebung der verkehrsrechtlichen Vorschrift des Paragrafen 23, Absatz 6a der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) das ungerechtfertigte Steuerprivileg für schwere Geländewagen abschaffen wollen, so die Richter. Diese Aufhebung ohne Veränderungen und/oder Zusätze an anderer Stelle der StVZO führe zur unmittelbaren Anwendung der verkehrsrechtlichen EU-Bestimmungen (Richtlinie 70/156/EWG). Und nach deren Klassifizierung sei der Geländewagen eindeutig nicht als Pkw einzustufen und demzufolge nach Gewicht zu versteuern. (ar/sb) Letzte Änderung: 01.08.2006
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