Urteil: Tschechische Fahrerlaubnis mit deutschem Wohnort ist ungültig
In dem umstrittenen tschechischen Führerschein war als Wohnort "Vohenstrauss, Spolková Republika Nemecko" eingetragen. Die Behörden in Tschechien können nur von dem Betroffenen selbst seinerzeit davon Kenntnis erlangt haben, dass er zum Zeitpunkt der Erteilung dieser Fahrerlaubnis in der oberpfälzerisches Stadt gemeldet war und nicht in einem tschechischen Ort wohnte, der die Voraussetzungen des gemeinschaftsrechtlichen Wohnsitzbegriffs laut EU-Recht erfüllt hätte. Insofern hat er sich das Dilemma mit dem ungültigen Dokument selbst zuzuschreiben. (ar/nic) Letzte Änderung: 10.12.2008
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