Urteil: Wer zuerst aus Kolonne heraus überholt, hat Vorfahrt
Im konkreten Fall fuhren auf einer Landstraße mehrere Autos hinter einem langsam fahrenden Lastwagen her. Ein weit hinten fahrender Autofahrer nutzte eine freie Stelle, scherte aus und zog auf der Gegenfahrbahn an der Kolonne vorbei. Als der Wagen einen Ford Transit erreichte hatte, setzte dessen Fahrer unvermittelt ebenfalls zum Überholen an. Um einen Zusammenstoß zu vermeiden, zog der von hinten heranbrausende Fahrer seinen Wagen nach links und landete im freien Feld.
Nach Auskunft der Deutschen Anwaltshotline verurteilte das Landgericht Stade den Fahrer des Fords zur Übernahme aller Unfallschäden. Wer überholt, muss sich immer vergewissern, ob sich nicht bereits ein anderes Fahrzeug von hinten auf der Gegenfahrbahn nähert, befanden die Richter. Nur bei einer unklaren Verkehrslage darf ein Autofahrer nicht aus einer Kolonne heraus überholen, zum Beispiel wenn man mit dem Ausscheren eines vorausfahrenden Wagens rechnen muss - etwa, weil dessen Fahrer bereits den Blinker gesetzt hat. (ampnet/nic)
Peter Schwerdtmann Letzte Änderung: 21.01.2010
Leser dieser News interessierten sich auch für folgende Themen:
- Urteil: Auf Fahrradstraßen gilt immer Tempo 30
- Urteil: Alte Reifen können nicht neu sein
- Urteil: Vorampeln zwingen nicht zur Geschwindigkeitsreduzierung
- Urteil: Falsche Bremsflüssigkeitsanzeige ist erheblicher Sachmangel
- Urteil: Hausbesitzer haftet für Sturmschäden an parkendem Auto


