Urteil: Werkstattbindung bei Gebrauchtwagenverkauf ist unzulässig
Im vorliegenden Fall hatte ein Gebrauchtwagenkäufer ein Fahrzeug mit 88 000 Kilometer Fahrleistung erstanden. Die 100 000 Kilometer-Inspektion, lies er dann aber nicht in der Werkstatt des Verkäufers durchführen. Als hierbei dann ein Motorschaden festgestellt wurde, weigerte sich der Verkäufer die Kosten für den Garantiefall zu übernehmen. Dem widersprach der BGH und nahm das Autohaus wegen "unangemessener Benachteiligung" des Käufers in die Pflicht. (ampnet/nic) Peter Schwerdtmann Letzte Änderung: 15.10.2009
Leser dieser News interessierten sich auch für folgende Themen:
- Urteil: Erstzulassung eines Pkw ist nicht am ersten Tag der Inbetriebnahme
- Urteil: Auch bei Kurz-Halt eines Autos gilt das Handy-Verbot
- Urteil: Vorbestrafter Taxi-Unternehmer verliert Betriebsgenehmigung
- Urteil: Fahrradfahrer trägt bei Kollision mit Fußgänger mehr Verantwortung
- Urteil: Mehrfaches Schwarzfahren endet im Gefängnis


