VDA und Heinrich Vogel Verlag informieren über Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz

Die EU hat die Ausbildung von Berufskraftfahrern neu aufgestellt. Die Fahrer müssen sich nach der neuen Regelung umfangreicher ausbilden lassen als bisher. Deutschland hat die EU-Richtlinie mit dem Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG) umgesetzt, es gilt für Neueinsteiger ebenso wie für erfahrene Fahrer. So müssen Fahrer in Transportunternehmen, Speditionen und Busunternehmen künftig alle fünf Jahre 35 Stunden Weiterbildung absolvieren. Wer einen neuen Lkw- oder Bus-Führerschein erwirbt, muss eine Grundqualifikation nachweisen. Betroffen sind damit alle Unternehmen mit eigenem Fahrpersonal.

Über die Praxis des neuen Gesetzes berichten Experten und Unternehmen am 23. September 2010 auf der IAA Nutzfahrzeuge. Die Fachveranstaltung "Das Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz: Erste Erfahrungen aus der Praxis" richtet sich an alle Verantwortlichen in den Unternehmen und an Anbieter von Aus- und Weiterbildung. Sie bekommen Antworten auf die neuesten rechtlichen Fragen und können sich über die Umsetzung des BKrFQG in unterschiedlichen Unternehmen informieren.

Die Veranstaltung des Verlages Heinrich Vogel und des Verbandes der Automobilindustrie (VDA) findet im Convention Center, Saal 3A, Messe Hannover statt. Das Programm beginnt um 10.00 Uhr.

Journalisten benötigen für die Veranstaltung keine gesonderte Akkreditierung, werden aber gebeten, sich unter www.eu-bkf.de anzumelden. (ampnet/nic)
Peter Schwerdtmann Letzte Änderung: 28.07.2010









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