VDA kritisiert Entscheidung des Europa Parlaments zum Designschutz

Der gestern (12. Dezember 2007) mehrheitlich gefasste Beschluss des Europäischen Parlaments, nach einer Übergangszeit von fünf Jahren den Designschutz für Teile abzuschaffen, ist nach Auffassung des Verbandes der Automobilindustrie (VDA) das Ergebnis einer falsch verstandenen Liberalisierung und eines sorglosen Umgangs mit gewerblichen Schutzrechten. Wer den Designschutz abschaffen will, beseitigt damit nicht ein ohnehin nicht bestehendes Ersatzteilmonopol der Automobilhersteller bei Reparaturteilen, sondern öffnet sich dem großindustriellen Nachbau derartiger Teile in Fernos.

So gefährdet er in hohem Maße automobile Wertschöpfung und damit verbundene Arbeitsplätze bei Autoherstellern sowie Zulieferern. Eine Öffnung für den unbeschränkten Nachbau dieser Fahrzeugteile bedroht rund 50 000 Arbeitsplätze in der europäischen Automobilindustrie.

Der VDA wird sich weiterhin für einen uneingeschränkten Designschutz von Teilen einsetzen, wie es auch der deutschen Rechtslage nach dem Geschmacksmusterschutz entspricht. Die Automobilindustrie fordert die EU-Mitgliedstaaten auf, entsprechend ihrer Festlegung für mehr Wettbewerbsfähigkeit der Automobilindustrie im Rahmen des CARS-21-Programms für eine Stärkung der Schutzrechte einzutreten und eine willkürliche Beschränkung auch des Designschutzes zu vermeiden. (ar/nic) Letzte Änderung: 13.12.2007









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