VDIK: Klimapass für Neufahrzeuge überflüssig
Diese Kennzeichnung basiert auf der europäischen Richtlinie 1999/94/EG über die Bereitstellung von Verbraucherinformationen über den Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen beim Marketing für neue Personenkraftwagen. "Veränderungen an den bestehenden Vorschriften lehnt der VDIK ab, da sie die Sachverhalte entweder unzulässig vereinfachen oder unnötig verkomplizieren. Die bestehenden Regelungen über die CO2-Kennzeichnung von Kraftfahrzeugen sind grundsätzlich ausreichend. Auf europäischer Ebene könnte bestenfalls geprüft werden, ob die Kennzeichnung durch Vereinfachung verbraucherfreundlicher gestaltet werden kann. Die Einheitskennzeichnung von Haushaltsgeräten kann nicht auf den Automobilbereich übertragen werden", so VDIK-Präsident Volker Lange.
Die derzeit gültige Verordnung sehe exakte Vorgaben zur Kennzeichnung von Neufahrzeugen vor. Alle Autohäuser weisen an jedem Neufahrzeug auf einem gesetzlich vorgegebenen DIN A4-Formblatt Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen aus. Außerdem weisen die Händler Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen aller im Hause angebotenen Neufahrzeuge auf einem Plakat aus. Ein entsprechender Leitfaden sei in den Autohäusern oder quartalsweise aktualisiert über www.dat.de im Internet verfügbar. (ar/os) Letzte Änderung: 10.04.2007
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