Verfassungsgericht stoppt "Section Control" in Österreich

Die "Section-Control"-Anlagen auf Österreichs Autobahnen dürfen nicht mehr blitzen. Der österreichische Verfassungsgerichtshof hat nach Angaben des Auto- und Reiseclub Deutschland (ARCD) die vier seit 2003 verwendeten Anlagen für illegal erklärt. Das System registriert die Durchfahrtszeiten und -geschwindigkeiten von Fahrzeugen auf bestimmten Streckenabschnitten.


In dem Urteil heißt es, es handele sich bei Section Control um einen Eingriff in das Datenschutzrecht, für den es keine rechtliche Grundlage gebe. Der österreichische Verkehrsminister Werner Faymann will dies nun auf dem Verordnungswege binnen vier Wochen nachholen.

Das Gericht hatte angemahnt, dass die Autofahrer ausreichend informiert werden müssten, wo genau ihre Daten registriert werden. Außerdem müssten die Daten all derjenigen automatisch und unverzüglich gelöscht werden, die sich keines Vergehens schuldig gemacht haben, wie zum Beispiel einer Tempoüberschreitung. Überdies seien Kontrollen nur dort vorzunehmen, wo nachweislich erhöhte Unfallgefahr bestehe. Die Idee einer Ausweitung der Section Control, die etwa zur disziplinierten Einhaltung eines Nachtfahr-Tempolimits anhalten soll, muss der Verkehrsminister laut ARCD hingegen endgültig fallen lassen. (ar/jri) Letzte Änderung: 22.06.2007









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