Verfassungsgericht stoppt "Section Control" in Österreich
In dem Urteil heißt es, es handele sich bei Section Control um einen Eingriff in das Datenschutzrecht, für den es keine rechtliche Grundlage gebe. Der österreichische Verkehrsminister Werner Faymann will dies nun auf dem Verordnungswege binnen vier Wochen nachholen.
Das Gericht hatte angemahnt, dass die Autofahrer ausreichend informiert werden müssten, wo genau ihre Daten registriert werden. Außerdem müssten die Daten all derjenigen automatisch und unverzüglich gelöscht werden, die sich keines Vergehens schuldig gemacht haben, wie zum Beispiel einer Tempoüberschreitung. Überdies seien Kontrollen nur dort vorzunehmen, wo nachweislich erhöhte Unfallgefahr bestehe. Die Idee einer Ausweitung der Section Control, die etwa zur disziplinierten Einhaltung eines Nachtfahr-Tempolimits anhalten soll, muss der Verkehrsminister laut ARCD hingegen endgültig fallen lassen. (ar/jri) Letzte Änderung: 22.06.2007
Leser dieser News interessierten sich auch für folgende Themen:
- Ferienfahrverbot: Lastwagen müssen Pause machen
- Service: Autofähren - Keine Angst vor dicken Pötten
- Staus auf vielen europäischen Autobahnen
- Mit dem Autozug sparen
- ADAC empfiehlt die schnellsten Routen über die Alpen


