Versicherung muss Werkstattkosten auch ohne Reparatur übernehmen
Im konkreten Fall hatte ein Unfallgeschädigter bei der Versicherung des Unfallgegners einen Kostenvoranschlag bei einer Markenwerkstatt eingereicht. Die Versicherung wollte aber nur die Kosten einer billigeren freien Werkstatt begleichen. Die Richter entschieden jetzt, dass der Geschädigte seinen Werkstatt frei wählen darf und das er ebenso frei darüber entscheiden kann, ob er das Fahrzeug reparieren lässt. (ar/os)
Letzte Änderung: 21.02.2007
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