Versicherung zahlt bei Unfall mit Einkaufswagen
Laut ACE gehen die Gerichte davon aus, dass ein Schaden beim Beladen des Fahrzeugs jedenfalls dann durch die Kfz-Versicherung reguliert werden muss, wenn eine zeit- und ortsnahe Verknüpfung zwischen Schaden und dem Beladevorgang besteht. Dies könne bereits bei Handlungen zu bejahen sein, die unmittelbar Vor- oder Nachbereitungsarbeiten für die Be- oder Entladetätigkeit darstellen.Letzten Endes komme es natürlich auf den Einzelfall an, ob sich bei natürlicher Betrachtungsweise der Schaden als Vorgang des Beladungsrisikos darstelle. Aufgrund der Rechtsprechung wird man aber im Zweifel immer von einer Zuständigkeit der Kfz-Versicherung auszugehen haben. (Urteil des Landgericht Aachen vom 30.03.90 NZV 91, 76). (ar/Sm) Letzte Änderung: 28.08.2007
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