Versicherungskennzeichen: Ab 1. März wird es blau
Besitzer von Kleinkrafträdern erhalten die neuen Kennzeichen bei ihrem Haftpflichtversicherer. Wer es versäumt das neue Kennzeichen an seinem Zweirad anzubringen, fährt ohne Haftpflichtversicherungsschutz und macht sich obendrein noch strafbar, teilte der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) mit. Mofas und Mopeds müssen zwar nicht beim Straßenverkehrsamt angemeldet werden, unterliegen aber der Versicherungspflicht.
Allein im Jahr 2010 registrierten die deutschen Versicherer 29 700 Haftpflichtschäden und Versicherungsleistungen in Höhe von 75 Millionen Euro, die die Versicherer an Geschädigte von Kleinkraftradfahrern zahlten. Im Durchschnitt sind das mehr als 2.500 Euro pro Schadensfall. Auf 1000 Fahrzeuge bezogen ergibt das 17 Schäden. Damit ist die Schadenhäufigkeit bei Mofas und Mopeds in etwa doppelt so hoch wie bei Motorrädern, rechnet der GDV vor. Erfreulicherweise sinke die Anzahl der Haftpflichtschäden in den vergangenen Jahren aber kontinuierlich. So wurden 2010 rund 6600 weniger Schäden bearbeitet als 2007. (ampnet/jri)
Peter Schwerdtmann Letzte Änderung: 22.02.2012
Leser dieser News interessierten sich auch für folgende Themen:
- UDV: Verkehrsklima wird rauer
- Versicherungswirtschaft mit Geschäftsentwicklung zufrieden
- Jeden Tag kommt es zu 666 Verkehrsunfällen mit Rehen und Wildschweinen
- Am 1. November wird ESP Pflicht für neue Automodelle
- Autodiebstähle nahmen 2010 um sieben Prozent zu


