Volkswagen bezieht Stellung zum heutigen Untreueverfahren

Volkswagen hat zu den heute (26. November 2007) im Untreueverfahren gegen die Herren Volkert und Gebauer aufgetauchten Vorwürfen Stellung bezogen. Die Behauptung, dass bei Volkswagen zwischen den Jahren 1997 und 2002 eine Untersuchung der Kostenstelle 1860 des Herren Dr. Hartz stattgefunden habe und dadurch Kenntnis über die Veruntreuungen der Herren Volkert und Gebauer bestand, sei falsch, erklärte das Unternehmen.

Richtig sei, dass es keine solche Überprüfung gegeben habe, weil es dafür keine Anhaltspunkte gab. Der Konzern und sein damaliger Vorstandsvorsitzender hatten insofern keinerlei Kenntnis von den Veruntreuungen. Der Automobilhersteller prüft zurzeit wegen der im Zusammenhang mit dem Verfahren aufgestellten rufschädigenden Behauptungen, Strafanzeige wegen Verleumdung zu stellen. (ar/nic) Letzte Änderung: 26.11.2007









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