Volkswagen erhöht Betriebsrente um 5,32 Prozent
Grundlage der Rentenerhöhung ist Paragraph 16 des Betriebsrentengesetzes. Er legt fest, dass abhängig vom letzten Rentenanpassungstermin beziehungsweise vom Rentenbeginn bei Neu-Ruheständlern alle drei Jahre zu prüfen ist, ob eine Erhöhung der Betriebsrente vorgenommen wird. (ampnet/Sm) Peter Schwerdtmann Letzte Änderung: 18.12.2009
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