Volkswagen erweitert Nachlassangebot für Fahrhilfen

Ab sofort erhalten auch Gehörlose mit einem Behinderungsgrad von mehr als 50 Prozent einen 15-prozentigen Nachlass beim Kauf von Volkswagen-Modellen. Den Nachlass gewährt der Autobauer allen mit mehr als 50 Prozent schwerbehinderten Menschen, in deren Ausweisen außerdem eines der Merkzeichen - "gehbehindert", "außergewöhnlich gehbehindert", "H", "B" und jetzt neu "GL" - dokumentiert ist.

Der Nachlass gilt auch für Personen mit einer Conterganschädigung oder wenn weitere notwendige Fahrhilfen im Führerschein vermerkt sind. Informationen zu Nachlassregelung und Fahrhilfen sind auf der Internetseite www.vw-mobil.de abrufbar. (ar/nic) Letzte Änderung: 06.07.2007









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