Volkswagen unterzeichnet "Charta der Arbeitsbeziehungen"
Die Charta schreibt die die Beteiligungsrechte der Arbeitnehmervertretungen für die Bereiche Personelles und Soziales, Arbeitsorganisation, Vergütungssysteme, Information und Kommunikation, Aus- und Weiterbildung, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Controlling sowie Soziale und Ökologische Nachhaltigkeit fest. Unterschieden werden dabei drei Stufen der Beteiligung: sie reichen vom Anspruch auf Unterrichtung durch das Unternehmen über das Recht auf Konsultation bis zur Mitbestimmung. Die konkrete Umsetzung der Richtlinie erfolgt an den einzelnen Standorten in Vereinbarungen zwischen Werkmanagement und Arbeitnehmervertretern.
Die Charta sieht zusätzlich vor, dass einmal pro Jahr Standortsymposium stattfinden, in deren Rahmen Management und Arbeitnehmervertreter über die Entwicklung des Standortes für den jeweiligen Planungszeitraum und insbesondere die Beschäftigungsperspektiven beraten.
Den weltweiten Arbeitnehmervertretungen wird außerdem eingeräumt, dass mindestens einmal im Jahr eine Belegschaftsversammlung stattfindet, in der die Geschäftsleitung die Belegschaft über die wirtschaftliche Lage, die Entwicklung des Standortes, sowie über die Entwicklungen im Personal- und Sozialwesen informiert. (ampnet/jri)
Peter Schwerdtmann Letzte Änderung: 29.10.2009
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