Vorsicht bei Werbung auf dem Auto

Immer wieder locken Firmen damit, dass Autobesitzer mit Werbung auf ihrem Fahrzeug Geld verdienen können. Doch selbst dann, wenn man an einen seriösen Anbieter gelangt, kann sich die Werbefahrt als Bumerang erweisen. Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Mainz wird das Auto, wenn sich Reklame am Fahrzeug befindet, nämlich dienstlich genutzt - mit der Folge, dass dann für das Radio Gebühren für die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) fällig werden.

Wer sein Auto ausschließlich zu privaten Zwecken fährt, kann das eingebaute Radio wie bisher ohne zusätzliche Gebühren nutzen. (ar/hg) Letzte Änderung: 15.09.2008









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