Vorsicht beim Autofahren unter Schmerzmitteln
"Zu Beginn einer Schmerzmitteltherapie, wenn ein Patient auf ein Opiat eingestellt wird, treten häufig Nebenwirkungen wie Konzentrationsschwäche, Kreislaufreaktionen, Sehstörungen, oder Müdigkeit auf, die die Wahrnehmung beeinträchtigen", warnt Dr. Christiane Weimann-Schmitz, verkehrsmedizinische Gutachterin von TÜV Rheinland. Das sei der Grund dafür, dass Betroffene in dieser Einstellungsphase oder bei größeren Dosiskorrekturen auf keinen Fall Auto fahren sollten. Auch zusätzlicher Alkoholkonsum oder Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten können die Leistungsfähigkeit beeinflussen.
Ein generelles Fahrverbot für Schmerztherapiepatienten gibt es aber nicht. Allerdings sollte der behandelnde Arzt nach der Fahrtüchtigkeit befragt werden. Dieser ist verpflichtet, seine Patienten genau über die Opiatwirkung aufzuklären und seine Zustimmung zum Auto fahren zu dokumentieren.
Kommt es dennoch zu einem selbst verschuldeten Unfall, sind Schmerzpatienten gesetzlich nicht dazu verpflichtet, ihre Medikamente gegenüber der Polizei oder der Versicherung anzugeben. Die Polizei darf allerdings eine Blutentnahme veranlassen. Deshalb gilt: Herrscht Unklarheit über die Folgen der Medikamenteneinnahme, besser das Auto stehen lassen und auf öffentliche Verkehrsmittel umsteigen. (ar/nic) Letzte Änderung: 17.04.2008
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