Vorsicht beim Radfahren mit Promille

Wer nach ausgiebigem Gaststätten- oder Biergartenbesuch auf das Auto verzichtet, ist grundsätzlich auf dem richtigen (Heim-)Weg. Doch auch beim Radfahren sollte der wertvolle Autoführerschein nicht ganz außer Acht gelassen werden, rät der TÜV Süd. Denn die Fahrerlaubnisbehörden können bei Trunkenheitsfahrten mit dem Rad ab 1,6 Promille Zweifel an der Fahreignung anmelden und zur Klärung eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) fordern.

Längere Tageszeiten und wärmere Temperaturen locken wieder zu Ausflügen mit dem Drahtesel. Grundsätzlich sollte dabei - wie beim Autofahren auch - auf alles verzichtet werden, was die Fahrfitness herabsetzt und die Unfallgefahr erhöht. Dazu gehören zum Beispiel Telefonieren und Musikhören. Wer nicht auf Handy und Kopfhörer verzichten kann, riskiert ein Bußgeld von bis zu 25 Euro.

Was viele nicht wissen: Nach sehr ausgiebigem Alkoholgenuss ist bei der Heimfahrt mit dem Fahrrad der Führerschein in Gefahr, so die Experten von TÜV Süd. Ab 1,6 Promille droht die MPU, wenn der Radler erwischt wird. Fällt diese negativ aus, wird die Fahrerlaubnis entzogen. Allerdings verzichten bei 1,6 Promille die meisten schon freiwillig auf das Rad: Immerhin entspricht dieser Wert bei einem 80 Kilogramm schweren Mann ungefähr acht halben Litern Bier oder acht Vierteln Wein.

Doch schon bei niedrigeren Promillewerten ist es empfehlenswert, das Fahrrad stehen zu lassen. Denn der Gleichgewichtssinn oder das Reaktionsvermögen werden auch durch kleinere Alkoholmengen eingeschränkt. Die Unfallgefahr steigt. Und wer mit 0,3 Promille einen Unfall verursacht, riskiert eine Verurteilung wegen Trunkenheit im Verkehr. (ar/os) Letzte Änderung: 04.04.2007









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