Vorsicht bei der Parkplatzsuche: Fuß immer auf der Bremse
Die Rechtsprechung hat entschieden, dass jeder auf Parkplätzen oder in Parkhäusern langsam fahren, bremsbereit sein muss und den ruhenden Verkehr stets im Blick behalten muss. Die Versicherung HUK Coburg weist darauf hin, dass dies selbst dann gilt, wenn an der Einfahrt ein Schild ausdrücklich auf die Gültigkeit der Straßenverkehrsordnung hinweist. Das entbinde den Suchenden nicht von der beschriebenen besonderen Sorgfaltspflicht. Damit steht bei jedem Parkplatzunfall eine Mitschuld im Raum, wenn jemand so schnell fährt, dass sich der Unfall nicht vermeiden lässt. Es hilft also unter Umständen nicht, Vorfahrt gehabt zu haben. (ampnet/Sm) Peter Schwerdtmann Letzte Änderung: 10.05.2010
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