VW-Affäre: Hans-J. Uhl muss 39 200 Euro Strafe zahlen

Der frühere VW-Betriebsrat und ehemalige SPD-Bundestagsabgeordnete Hans-Jürgen Uhl ist heute (14. Juni 2007) vom Amtsgericht Wolfsburg zu einer Geldstrafe von 39 200 Euro verurteilt worden. Der 55-Jährige ist der Beihilfe zur Untreue in zwei und der falschen eidesstattlichen Versicherung in fünf Fällen schuldig.

Uhl hat zugegeben, sich auf Kosten des Volkswagen-Konzerns mit Prostituierten vergnügt zu haben. Das hatte er zuvor im Zuge der Ermittlungen in der VW-Affäre immer wieder bestritten. Uhl war deshalb Anfang vergangener Woche aus der SPD und der IG Metall ausgetreten. Sein Bundestagsmandat hatte der 55-Jährige bereits im Mai niedergelegt. (ar/jri) Letzte Änderung: 14.06.2007









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