VW-Gesetz geht in die nächste Runde

Die EU-Kommission hat das Angebot des Bundesjustizministeriums für eine gütliche Einigung über das VW-Gesetz abgelehnt. Damit steuert Deutschland auf einen neuen Prozess vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu.

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries teilte mit, nach der Ablehnung könne die EU-Kommission in den kommenden Tagen eine Klage beim EuGH einreichen. In erster Linie geht es bei der Auseinandersetzung um die sogenannte Sperrminorität. Das Gesetz nennt dafür einen Anteil von 20 Prozent, die EU-Kommission will 25 Prozent durchsetzen. Gelingt dies, wird für die Porsche Holding ein Beherrschungsvertrag bei der Volkswagen AG möglich, bei der das Land Niedersachsen einen Anteil von 20 Prozent hält. (ar/Sm) Letzte Änderung: 24.01.2009









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