VW-Gesetz im Bundesrat: Wulff fordert Kompromissbereitschaft
Der EuGH habe in seinem Urteil nur die Verknüpfung zwischen privilegiertem Stimmrecht und der Sperrminorität für illegal erklärt, so Wulff. Zwar gelte in Deutschland im Allgemeinen eine Sperrminorität von 25 Prozent, doch sei jedes Unternehmen frei, andere Prozentsätze zu vereinbaren. Bei Porsche liege die Sperrminorität zum Beispiel bei 33 Prozent, damit sich die beiden beteiligten Familien nicht gegenseitig überstimmen könnten.
Der Aufsichtsrat hatte in seiner denkwürdigen Sitzung am vergangenen Freitag (12. September 2008) nicht nur die Rolle des VW-Aufsichtsrats bei Geschäften mit Porsche gestärkt. Er hatte darüber hinaus auch eine Satzung beschlossen, in der die 20 Prozent Sperrminorität erneut festgeschrieben worden war.
Christian Wulff unterstrich seinem Appell zu mehr Zusammenarbeit mit dem Hinweis auf die gescheiterte Fusion von Daimler und Chrysler. So etwas dürfe sich in diesem Fall nicht wiederholen. Er bezog sich damit nicht nur auf die Auseinandersetzungen zwischen Porsche- und Volkswagen-Management und den Betriebsräten der beiden Unternehmen, sondern offensichtlich auch auf die Initiative von Baden-Württembergs Ministerpräsident Günter Oettinger (CDU). Der hatte zunächst angekündigt, das VW-Gesetz im Bundesrat kippen zu wollen. Jetzt heißt es Oettinger werde in einer Rede auf die Gefahr von Strafzahlungen hinweisen, die die EU-Kommission angekündigt habe. Wulff dagegen bestreitet die Zuständigkeit der EU-Kommission. (ar/Sm) Letzte Änderung: 19.09.2008
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