VW-Gesetz vor dem Aus
Das VW-Gesetz begrenzt den Stimmrechtsanteil am Konzern unabhängig vom tatsächlichen Anteil an den Aktien auf maximal 20 Prozent. Damit soll sichergestellt werden, dass kein einzelner Aktionär den Konzern dominiert. Derzeit verfügt das Land Niedersachsen über 20,8 Prozent, Porsche hält 27,4 Prozent der Anteile und will weiter aufstocken.
Der Generalanwalt der EU begründete weiter, das Gesetz stärke die Stellung der Bundesregierung und des Landes Niedersachsen und schrecke so Privatinvestoren ab. Auch das Entsenderecht von Bund und Land in den Aufsichtsrat sei rechtswidrig. Die EU-Kommission hatte gegen die Bundesregierung geklagt, weil sie die Kapitalverkehrsfreiheit und die Niederlassungsfreiheit behindert sah.
Im Dezember wurde bekannt, dass sich Porsche-Chef Wendelin Wiedeking schriftlich bei der EU-Kommission und der Bundesregierung über das VW-Gesetz beschwert hat. Porsche sieht sich als größter Anteilseigner durch das Gesetz eingeengt. Der Sportwagenbauer will seinen Einfluss seinem Aktienanteil entsprechend ausüben. Unter anderem soll die Zahl der Vertreter im Aufsichtsrat von zwei auf drei erhöht werden.
Der Betriebsrat von Volkswagen hatte bereits gestern mit Kritik auf die anstehende Entscheidung reagiert. Betriebsratschef Bernd Osterloh bezeichnete das Verfahren gegen das VW-Gesetz als "Angriff gegen die Belegschaft" des Autobauers. Das Gesetz werde so zum Opfer des von der EU-Kommission vertretenen Neoliberalismus.
Unterdessen hat sich Niedersachsens SPD-Fraktionschef Wolfgang Jüttner sich für den Ausbau der Landesbeteiligung an VW ausgesprochen, falls das VW-Gesetz kippen sollte. "Ein solches Engagement würde eine Kraftanstrengung bedeuten. Aber wir könnten in eine Situation kommen, in des das notwendig wird", sagte Jüttner gestern. Ihm schwebe eine Erhöhung des Anteils auf 25,1 Prozent vor, die nach geltendem Aktienrecht einer Sperrminorität gleichkomme. (ar/sb) Letzte Änderung: 13.02.2007
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