Wahlplakate können Verkehrssicherheit gefährden
Besonders problematisch sind Plakatständer vor Fußgängerüberwegen oder an Einmündungen. Falsch aufgestellt versperren sie die Sicht auf Fußgänger und Radfahrer. Spielende Kinder können hinter den Wahlplakaten am Fahrbahnrand verschwinden und sind für herankommende Fahrzeuge manchmal kaum zu sehen. Auch den Fußgängern und Radfahrern wird nicht selten der Blick auf den herannahenden Verkehr genommen. Klein gedruckte Texte oder aufsehenerregende Bilder können die Autofahrer außerdem vom Verkehrgeschehen ablenken.
Falls es aufgrund eines falsch angebrachten Wahlplakats zu einem Unfall kommt, kann dem Aufsteller der Werbetafeln eine Mitschuld angehaftet werden. Der ADAC fordert die Verantwortlichen auf, Wahlwerbung nur so an Kreuzungen, Einmündungen oder vor Fußgängerüberwegen aufzustellen, dass eine Gefährdung der Verkehrssicherheit ausgeschlossen ist. (ar/nic)
Peter Schwerdtmann Letzte Änderung: 27.05.2009
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