Weg frei für Schaeffler-Berater Koerfer in den Conti-Aufsichtsrat
Die Richter wiesen die Beschwerde eines Aktionärs zurück, der eine Interessenkollision vermutet hatte. Auch nach der Stellungnahme der übrigen Aufsichtsratsmitglieder sieht das Gericht zwar immer noch "eine mögliche gravierende Pflichtenkollision". Die sei jedoch wegen der Investorenvereinbarung zwischen Großaktionär Schaeffler-Gruppe und der Continental AG beherrschbar. (ar/Sm) Letzte Änderung: 13.03.2009
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