Werkstätten schädigen sich und die Verbraucher / Dadurch sparen Versicherungen Millionen Euro
Die Werbung im Fernsehen ist eindeutig: Ein Unfallgeschädigter mit einem zerbeulten Auto ist verzweifelt. Der unglückliche Fahrer gibt den Autoschlüssel an einen Versicherungsvertreter. Schnitt. Der Autobesitzer bekommt von der Versicherung ein repariertes Fahrzeug zurück - er ist glücklich. Was der Versicherungsspott nicht zeigt:
- das Glück soll ausgerechnet die gegnerische Versicherung spendieren, die doch an einer möglichst preiswerten Reparatur interessiert ist und - ob alle Schäden repariert wurden.
In der Regel bringt die Versicherung das beschädigte Fahrzeug in eine ihrer Vertragswerkstätten, mit denen sie besonders günstige Leistungstarife ausgehandelt hatte. Dort soll die Werkstatt einen Kostenvoranschlag (KVA) für die Reparatur erstellen. Damit spart die Versicherung die Kosten für den Sachverständigen, auf den der Geschädigte einen Rechtsanspruch hat.
Kostenvoranschläge falsch
Genau dieser Kostenvoranschlag ist für die meisten Werkstätten ein Problem. Viele haben kein ausgebildetes Personal, das verdeckte Schäden erkennt. Ohne Sachverständigengutachten, das den vollständigen Schaden und den Reparaturweg aufzeigt, verschenken die Werkstätten erhebliche Einnahmen.
Der "Verband der unabhängigen Kfz-Sachverständigen" (VKS e.v., www.vks.org ) analysierte 100 Kostenvoranschläge von Reparaturwerkstätten für Unfallfahrzeuge. Ergebnis: Die Werkstätten stellten 30-35 % an Reparaturumsatz nicht fest.
Zu einem ähnlichen Ergebnis kommt eine andere Studie der "Gesellschaft für Technische Überwachung" (GTÜ). Die Experten hatten die Kostenvoranschläge für Unfallfahrzeuge einer Modellwerkstatt nachkalkuliert. Sie fanden heraus: die Berechnungen berücksichtigten bis zu 45 % zu wenig Reparaturen.
Gelenkte Reparaturen übertrieben
Ein zweiter Aspekt fiel der GTÜ bei dieser Untersuchung auf. Günstige Reparaturen erkaufen sich die Versicherungen mit dem Versprechen, dass sie ihre Schäden bevorzugt in die Partnerwerkstatt lenkt. Die geringeren Einnahmen der Werkstätten sollen durch mehr Reparaturen ausgeglichen werden.
Tatsächlich, so stellten die GTÜ-Prüfer fest, leiten die Versicherer weniger Reparaturen in die Werkstätten als von ihnen behauptet.
Von allen Reparaturen, von denen die Versicherungen behaupteten, sie seien durch die jeweilige Versicherung in die Werkstatt gelenkt, kamen in Wirklichkeit nur 41 % von den Versicherungen, aber 59 % - also mehr als die Hälfte - aus anderen Gründen.
Zu den Gründen stellte die GTÜ fest: "(....) dass es sich bei einem großen Teil um Stammkunden handelt, die hier nun als angeblich gesteuert aufgelistet sind." Mit solchen "Falschaussagen werden die Werkstätten bei der Kalkulation ihrer Mengen-Rabatte für die Versicherungen betrogen", stellt Herr Roberto Galifi vom VKS e.V. fest.
Geschädigte benachteiligt
Durch die "Werkstatt-Reparatur" werden auch die Unfallgeschädigten erheblich benachteiligt.
In erster Linie verzichtet der Anspruchsteller auf den im BGB geforderten Schadensnachweis. Der Geschädigte ist verpflichtet, seinen Schaden nachzuweisen. Tut er das nicht und kommt es später zum Streit, könnte er den Schaden selber bezahlen.
Die Werkstatt ermittelt keine Wertminderung des Fahrzeugs. Folglich zahlt dies auch die Versicherung nicht.
Die obigen Untersuchungen zeigen, dass nicht alle Schäden an den Fahrzeugen instand gesetzt werden. Spätere Nachreparaturen oder Folgeschäden sind kaum einklagbar.
Bei einem Unfall mit Teilschuld könnte das Ausnutzen des Quotenvorrechts den finanziellen Schaden lindern. Bei einer Umfrage von UnfallZeitung.de ( www.unfallzeitung.de ) kannten aber 8 von 10 Werkstätten dieses juristische Mittel gar nicht.
Ohne Sachverständigen geben die Unfallbeteiligten gute Rechtspositionen auf und verlieren vielfach viel Geld.
Fazit: Bei einer "Werkstattreparatur", die von der Versicherung veranlasst wird, verdient nur die Versicherung. Alle anderen verlieren.
Dagegen können Kfz-Sachverständige die rechtliche Situation schnell erfassen und in Streitfragen einen Rechtsanwalt hinzuziehen und so Werkstatt und Unfallbeteiligten von Nachteilen schützen.
Berlin (ots) Letzte Änderung: 16.09.2010
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