Wettbewerbszentrale rügt Provisionszahlungen an Werkstätten
Dabei werden offenbar unter anderem Zahlungen oder Rückvergütungen angeboten oder die Teilnahme an einem Gewinnspiel in Aussicht gestellt. Das wird laut Wettbewerbszentrale für den Fall versprochen, dass der Meister oder Inhaber des Autohauses Kunden dazu bewegt, den betreffenden Sachverständigen zu beauftragen. Dabei werde dem Fahrzeuginhaber jedoch nicht mitgeteilt, dass für die Vermittlung eine Provision bezahlt oder andere Vorteile gewährt werden. Der Kunde verstehe die Empfehlung des Meisters vielmehr als uneigennützig und objektiv. Dieser Eindruck werde nicht selten noch dadurch verstärkt, dass der Fachmann der Werkstatt auf die gute Arbeit des Sachverständigen werbend hinweise. "Der Kunde ist ahnungslos und nimmt den Service gern in Anspruch, er braucht sich nicht selbst um einen Sachverständigen bemühen: Gutachten und Reparatur sind quasi aus einer Hand. Eigentlich eine sinnvolle Sache, würde dadurch nicht der Leistungswettbewerb unter den Sachverständigen und Werkstätten massiv beeinträchtigt", warnt Rechtsanwalt Dr. Andreas Ottofüllung von der Wettbewerbszentrale. (ampnet/Sm)
Peter Schwerdtmann Letzte Änderung: 27.01.2010
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