Wie lange gilt ein Auto als Neuwagen?
Seit einem Urteil des Bundesgerichtshof vom Oktober 2003 (AZ: VIII ZR 227/02) sei ein Fahrzeug zwölf Monate ab Herstellung nicht mehr als "fabrikneu" anzusehen. Falls es aufgrund der längeren Standzeit bereits Mängel aufweist, verliere das Fahrzeug sogar noch früher seine Neuwageneigenschaft.
Lege man diese Rechtsprechung zugrunde, hätte der Händler im Fall einer zweijährigen Lagerdauer den Kaufvertrag nicht ordnungsgemäß erfüllt, stellt der ACE fest. Außerdem habe er hinsichtlich der Neuwageneigenschaft eine falsche Zusicherung abgegeben. Dementsprechend könne man wahlweise Wandelung (Rückgängigmachung des Kaufvertrages), Minderung (angemessene Herabsetzung des Kaufpreises) oder Schadenersatz verlangen, es sei denn, man hätte den Ladenhüter in Kenntnis der langen Lagerdauer ohne Vorbehalt abgenommen. (ar/jri) Letzte Änderung: 29.09.2007
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