Winterreifen auch bei Mietautos wichtig

Wer im Winter mit einem Mietauto fahren will, muss dafür sorgen, dass die Reifen für schnee-, matsch- und eisbedeckte Fahrbahnen geeignet sind. Darauf weist der ADAC hin. Kommt es bei winterlichen Fahrbahnbedingungen mit Sommerreifen zu einem Verkehrsunfall, können auf den Mieter - trotz Vollkaskoschutz - hohe Regressforderungen zukommen.

Das Gesetz sieht keine generelle Winterreifenpflicht vor. Daher sind die Autovermieter nicht verpflichtet, ihre Fahrzeugflotten vollständig auf Winterreifen umzustellen. Sie müssen die Reifen auch nicht kostenlos anbieten. Die Entscheidung, ob ein Fahrzeug mit Winterreifen benötigt wird, liegt beim Mieter, der dafür die Verantwortung trägt. Schon beim Reservieren sollte er sich daher bestätigen lassen, dass das gewünschte Fahrzeug mit Winterreifen ausgerüstet ist.

Kann der Vermieter bei der Abholung des Fahrzeugs bei winterlichen Straßenverhältnissen kein Fahrzeug mit Winterreifen zur Verfügung stellen, so ist der Mieter berechtigt, die Abnahme zu verweigern, da das Fahrzeug nicht verkehrssicher ist. (ar/nic) Letzte Änderung: 13.11.2007









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