Winterreifen- und Schneekettenmitnahmepflicht in Österreich

Ab 15. November gilt in Österreich erstmals für alle Lastwagen und Sattelfahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen Gesamtgewicht sowie Autobusse eine Winterreifen- und Schneekettenmitnahmepflicht. Nach Angaben des ADAC müssen die genannten Fahrzeuge auf mindestens einer Antriebsachse Winterreifen mit einer entsprechenden M+S-Kennzeichnung verwenden. Diese Regelung gilt unabhängig davon, ob Schnee auf der Fahrbahn liegt und bleibt bis 15. März bestehen. Wohnmobilfahrer sind von dieser Verpflichtung nur betroffen, wenn ihre Fahrzeuge als Lkw zugelassen sind und ihr zulässiges Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen liegt.



Für Lastwagen und Pkw bis 3,5 Tonnen gilt in Österreich auch weiterhin keine generelle Winterreifenpflicht. Allerdings darf bei Durchfahrtsverboten mit dem Zusatz "Ausgenommen Fahrzeuge mit Winterausrüstung" nur weitergefahren werden, wenn entweder Schneeketten oder Winterreifen aufgezogen sind. Unabhängig von der Gesetzeslage rät der ADAC rät jedoch dringend, vor Fahrten in die Alpen geeignete Reifen aufzuziehen und entsprechende Winterausrüstung mitzunehmen. (ar/sb) Letzte Änderung: 03.11.2006









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