Wirtschaftsministerium fördert junge Unternehmen auf der AMI und AMITEC
Begünstigte sind rechtlich selbstständige junge innovative Unternehmen mit produkt- und verfahrensmäßigen Neuentwicklungen, die ihren Sitz und Geschäftsbetrieb in der Bundesrepublik Deutschland haben, die jeweils gültige EU-Definition für ein kleines Unternehmen erfüllen und jünger als zehn Jahre sind. Bis zu 10 Unternehmen können sich auf dem Gemeinschaftsstand präsentieren. Gewährt wird eine Gesamtsumme von maximal 7500 Euro pro Aussteller. (ar)
Peter Schwerdtmann Letzte Änderung: 04.09.2009
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