Zahl der schweren Unfälle durch Gegenstände auf der Autobahn deutlich gestiegen
Solche Verluste sind für den Besitzer nicht nur von materieller, sondern auch von finanzieller Bedeutung, da die Sicherung von Ladung in der StVO vorgeschrieben ist: Es drohen ein Bußgeld von bis zu 75 Euro und drei Punkte in Flensburg. Kommt es zum Unfall mit Personenschaden, ist eine Strafanzeige mit Geldstrafe und Führerscheinentzug möglich.
Der Automobilclub warnt Autofahrer dringend davor, sich eigenmächtig auf die Fahrbahn zu begeben, um ihre Gegenstände wieder einzusammeln. In diesem Fall sind umgehend die Autobahnpolizei oder der Notruf zu informieren.
Wer seine Ladung sorgfältig sichert und in regelmäßigen Abständen kontrolliert, kann nach Ansicht des ADAC viel zur eigenen Sicherheit und der anderer Verkehrsteilnehmer beitragen. Darüber hinaus sollte man es vermeiden, während des Tankens oder der Rast Gegenstände auf dem Fahrzeugdach zu deponieren. Diese werden bei der Weiterfahrt häufig vergessen und können dann zur Gefahrenquelle werden. (ar/nic) Letzte Änderung: 20.09.2007
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