ZDK fordert sofortige Steuerbefreiung
Jetzt komme es darauf an, die Maßnahmen so schnell wie möglich umzusetzen, erklärte der ZDK. Entscheidend sei, dass die Steuerbefreiung nicht erst für Verkäufe ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Neuregelung gelte, sondern rückwirkend ab dem Kabinettsbeschluss der Bundesregierung, also ab sofort. In diesem Punkt dürfe die Sprachregelung keinerlei Zweifel aufkommen lassen.
Die nach Schadstoffklassen gestaffelten Fristen für die Steuerbefreiung seien das richtige Mittel zur bezweckten umweltverträglichen Förderung des Fahrzeugabsatzes. Eine Differenzierung nach dem CO2-Ausstoß habe anderswo zu erfolgen, nämlich bei der Kfz-Steuer selbst.
Bei der Ausgestaltung der Kfz-Steuer habe man es insbesondere in der Hand, Ressourcen- und Klimaschutz mit noch längerem Hebel, nämlich unter Einbeziehung bereits zugelassener Fahrzeuge zu betreiben. So könne auch der ökologisch wünschenswerte Umstieg auf einen verbrauchsgünstigeren und emissionsärmeren Gebrauchtwagen gefördert werden. (ar/nic) Letzte Änderung: 31.10.2008
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