Zivildienstleistende müssen Fahrsicherheitstraining absolvieren
Die neue Regelung gilt insbesondere für diejenigen unter den jährlich bundesweit rund 85 000 Zivis, die während ihrer Dienstzeit überwiegend Fahrdienste leisten. Darunter fallen sowohl Transportfahrten wie beispielsweise "Essen auf Rädern" als auch Personenbeförderungsfahrten bei Rettungsdiensten und während der Behinderten- oder Seniorenbetreuung.
Das ADAC-Fahrsicherheitstraining entspricht nicht nur den Anforderungen des Qualitätssiegels des Deutschen Verkehrssicherheitsrates, sondern auch den Vorgaben der Dekra-Zertifizierung. Somit ist ein bundesweit hoher und einheitlicher Standard garantiert.
Die Kosten für das Training übernimmt die jeweilige Dienststelle. Viele Berufsgenossenschaften oder Kfz-Versicherer gewähren Zuschüsse oder bezahlen die Schulung sogar komplett. (ar/nic)
Peter Schwerdtmann Letzte Änderung: 28.08.2009
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