Zivildienstleistende müssen Fahrsicherheitstraining absolvieren

Ab 1. Oktober 2009 müssen Zivildienstleistende, die während ihrer Tätigkeit regelmäßig mit Pkw, Kleintransportern oder Bussen unterwegs sind, vorab ein mindestens fünfstündiges Fahrsicherheitstraining absolvieren. Der ADAC bietet die erforderliche Schulung, die sowohl praktische als auch theoretische Aspekte beinhaltet, auf seinen insgesamt 60 Trainingsanlagen in ganz Deutschland an.

Die neue Regelung gilt insbesondere für diejenigen unter den jährlich bundesweit rund 85 000 Zivis, die während ihrer Dienstzeit überwiegend Fahrdienste leisten. Darunter fallen sowohl Transportfahrten wie beispielsweise "Essen auf Rädern" als auch Personenbeförderungsfahrten bei Rettungsdiensten und während der Behinderten- oder Seniorenbetreuung.

Das ADAC-Fahrsicherheitstraining entspricht nicht nur den Anforderungen des Qualitätssiegels des Deutschen Verkehrssicherheitsrates, sondern auch den Vorgaben der Dekra-Zertifizierung. Somit ist ein bundesweit hoher und einheitlicher Standard garantiert.

Die Kosten für das Training übernimmt die jeweilige Dienststelle. Viele Berufsgenossenschaften oder Kfz-Versicherer gewähren Zuschüsse oder bezahlen die Schulung sogar komplett. (ar/nic)
Peter Schwerdtmann Letzte Änderung: 28.08.2009









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