Zurück zur guten alten Garantie
Bei der Garantie handelt es sich um eine vertraglich vereinbarte Zusage des Herstellers. Die ist zeitlich begrenzt und gilt bei Fahrzeugen oft auch nur bis zu einer maximalen Kilometerleistung. Um das Garantieversprechen nicht zu gefährden, muss sich der Käufer an bestimmte Auflagen halten, zum Beispiel sein Auto fachgerecht warten lassen. Mängel werden vom Vertragshändler kostenlos beseitigt. Im Streitfall muss man sich an den Hersteller wenden.
Im Gegensatz dazu ist bei der gesetzlich vorgegebenen Sachmängelhaftung der Händler Ansprechpartner. Er muss bei Neufahrzeugen zwei Jahre lang für Mängel aufkommen. Voraussetzung ist allerdings, dass der Fehler schon beim Kauf vorgelegen hat. Dies muss grundsätzlich der Käufer beweisen. In den ersten sechs Monaten wird jedoch per Gesetz vermutet, dass dies so ist. Der Händler darf zweimal versuchen, den angemahnten Schaden zu beheben. Falls ihm das nicht gelingt, kann der Käufer auf Preisminderung, bei erheblichen Mängeln auf Rückgabe bestehen. (ar/Sm) Letzte Änderung: 11.08.2007
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