Grünpfeil Bußgeldkatalog

Der Grüne wurde aus der Straßenverkehrsordnung der DDR übernommen. Laut StVO (§ 37 Abs. 2 Nr. 1 S. 8-10) handelt es sich um einen Grünenpfeil der an einer Kreuzung an Ampeln montiert wird.

Selbst wenn die Ampel auf Rot steht, kann der Autofahrer passieren wenn er nach rechts abbiegen möchte, muß es aber nicht. Die Maßnahme dient dazu die Wartezeiten an Ampeln zu verkürzen und die Kreuzungen zu von Autos zu entlasten.

Wer sich nicht an die Regeln des Grünpfeils hält riskiert ein ein Bußgeld ab 70 Euro und bis zu 3 Punkte in Flensburg.


Tatbestand Euro Punkte
vor dem Rechtsabbiegen nicht angehalten 70 3
Den Fahrzeugverkehr der freigegebenen Verkehrsrichtungen gefährdet. Ausnahme: Fahrradverkehr auf Radwegfurten 100 3
Den Fußgängerverkehr oder den Fahrradverkehr auf Radwegfurten der freigegebenen Verkehrsrichtungen behindert 100 3
Den Fußgängerverkehr oder den Fahrradverkehr auf Radwegfurten der freigegebenen Verkehrsrichtungen gefährdet 150 3

Bußgeldkatalog Übersicht

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