Bußgeldkatalog - nicht angeschnallt?

Seit 1970 besteht in Deutschland eine Anschnallpflicht für Fahrer und Beifahrer und seit 1976 für alle mitfahrer im Pkw.

Der Dreipunkt-Sicherheitsgurt wurde vor fünfzig Jahren von Volvo auf den Markt gebraucht und spielt ein zentrales Element in der Fahrzeugsicherheit.

Noch immer benutzen viel zu wenige Autofahrer den Sicherheitsgurt. Deswegen werden ständig Lösungsmöglichkeiten diskutiert, die den Gebrauch selbstverständlicher und komfortabler machen. Der Gesetzgeber hat darauf auch reagiert und vergibt bei nicht anschnallen von Kindern im Auto, sogar einen Punkt in Flensburg.


Gurtanlege- und Kindersicherungspflicht

Tatbestand Euro Punkte
Sicherheitsgurt nicht angelegt, auch in Bussen (Fahrgast) 30
Mitnahme eines Kindes bei nicht vorschriftsmäßiger Sicherung, aber Verwendung einer Rückhalteinrichtung 30
Mitnahme mehrerer Kinder bei nicht vorschriftsmäßiger Sicherung, aber Verwendung einer Rückhalteinrichtung 35

Mitnahme eines Kindes ohne Verwendung einer Rückhalteeinrichtung 40 1
Mitnahme mehrerer Kinder ohne Verwendung einer Rückhalteeinrichtung 50 1

Bußgeldkatalog Übersicht

Geschichte des Sicherheitgurtes

Meilensteine der Gurt Entwicklung von 1959 bis heute

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